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TRANSPORTVERSICHERUNGWährend eines Umzugstransportes besteht leider immer die Gefahr, dass der Inhalt Ihrer Umzugskartons oder einzelne Möbelstücke beschädigt werden. Haben Sie nicht schon im Voraus dafür eine Versicherung abgeschlossen, wird es schwierig dem beauftragten Umzugsunternehmen den entstandenen Schaden nachzuweisen. Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Umzuges, zumindest versicherungstechnisch, gewährleisten zu können, ist es empfehlenswert frühzeitig Informationen über sämtliche Versicherungsmöglichkeiten einzuholen und diese, Ihrem Bedarf entsprechend, abzuschließen.Zur Vorsicht wäre auch bei einem Umzug in eigener Regie geraten, denn die Haftpflichtversicherung der Umzugshelfer springt nur unter bestimmten Ausnahmefällen ein. Deshalb, ob Umzugsfirma oder "Selbst ist der Mann / die Frau" - Umzug, ist es unumgänglich, Versicherungen abzuschließen. Hierunter finden Sie eine kleine Aufzählung von diversen Versicherungen, die vielleicht nicht lebensnotwendig sind, Sie aber vor bösen Überraschungen bewahren und im Falle eines Schadens die unkalkulierten Kosten abdecken. HausratsversicherungVerfügen Sie noch nicht über eine Hausratsversicherung, könnten Sie die Gelegenheit Ihres Umzuges am Schopfe packen und noch einmal die Vor- und Nachteile dieser zu überdenken. Eine solche Versicherung ist bestimmt nicht lebenswichtig, und im Falle eines Totalverlustes Ihrer Wohnungseinrichtung sind Sie zwar nicht gegen den emotionalen Verlust versichert, können aber zumindest damit rechnen, dass Sie in der finanziellen Lage wären alles zu ersetzen. Ziehen Sie in eine größere Wohnung um, sollten Sie sicherstellen, dass die Versicherungssumme entsprechend angepasst wird.Private HaftpflichtversicherungDas Abschließen einer solchen Versicherung sollten Sie keinesfalls abhängig machen von der Entscheidung ob Sie umziehen oder nicht. Denn befinden Sie sich einmal in der Position des Umzugshelfers oder beschädigen Sie im Alltag Gegenstände eines anderen, wären Sie verpflichtet, diese zu ersetzen. Notfalls sogar mit Ihrem gesamten Vermögen. Normalerweise sind diese Schäden durch eine private Haftpflichtversicherung gedeckt.WohngebäudeversicherungZählen Sie eine derartige Versicherung zu den Ihren, werden Schäden, die durch Explosionen, Blitzschlägen, Feuer oder Hagel verursacht werden, abgedeckt. Auch Einbauten - zu denken wäre dabei an Einbauschränke, sanitäre Einrichtungen und Zentralheizungsanlagen, sind in diese Versicherung aufgenommen. |
![]() HAFTUNGDer für die Spedition geltende Haftungsgrundsatz ist der Folgende:Die Umzugsfirma haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht. Der Haftungshöchstbetrag liegt bei € 620,- je Kubikmeter Laderaum. Bei Überschreitung der Lieferfrist oder Sach- und Personenschäden ist der Betrag auf das Dreifache begrenzt. Handelt es sich um Schadenersatz wegen Verlust, ist der Wert am Ort und Zeit der Übernahme zum Transport zu ersetzen. Der zu bestimmende Wert richtet sich zumeist nach dem momentanen Marktwert und nicht nach dem Anschaffungspreis! Die Spedition ist in besonderen Fällen von der Haftung befreit. Zum Beispiel:
ALLGEMEINIm Falle einer Entscheidung für ein Umzugsunternehmen sollten Sie sofort bei Ankunft Ihres Umzugsgutes am Bestimmungsort, es gut auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste untersuchen. Halten Sie diese in Form eines Schadensprotokolls fest. Pauschale Schadensanzeigen sind nämlich unzulänglich. |









